Maulwurffallen

In Deutschland ist der Europäische Maulwurf nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Daher verbietet es § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) diesen Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Einzig die Vergrämung ist erlaubt.


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